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KONTAKT
Als ein durch die Landeshauptstadt anerkannter Betreuungsdienst haben wir z.B. die Möglichkeit, unsere Leistungen bei Vorhandensein eines Pflegegrades über die Pflegekassen abzurechnen. Auch arbeiten wir mit zahlreichen öffentlichen Institutionen wie der Seniorenhilfe, dem Pflegebüro der Stadt Düsseldorf und dem Sozialamt zusammen, die oftmals Unterstützung anbieten.
Gerne beantragen wir mit Ihnen gemeinsam einen Pflegegrad oder eine der angebotenen Hilfen.
Eine Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach Abtretung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45B SGB XI direkt mit den Pflegekassen oder den zuständigen Ämtern. Hierzu beraten wir Sie ausführlich und stehen Ihnen mit unseren geschulten Mitarbeitern gerne zur Seite.
Selbstverständlich ist auch eine private Beauftragung möglich.
Sprechen Sie uns einfach an, gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung - wir freuen uns auf Ihren Anruf.